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Wichtige Änderung im Jugendlizenzbereich

Wichtige Änderung im Jugendlizenzbereich

Genauere Infos dazu finden Sie nachstehend:

Der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) und die Sportjugend Hessen (SJH) setzen 
sich seit vielen Jahren dafür ein, den Schutz vor psychischer, physischer und 
sexualisierter Gewalt in ihren Strukturen sicherzustellen. Auch das Stufenmodell des 
DOSB verfolgt dieses Ziel und legt Mindeststandards in der Prävention und 
Intervention fest, die lsb h und SJH schrittweise seit dem 1. Januar 2022 umsetzen 
müssen. Aufgrund dieser Vorgabe, aber auch aus eigener Überzeugung, werden bis 
Ende 2024 alle neun Bereiche, im Jahr 2023 davon drei Stufen, des o. g. 
Stufenmodells umgesetzt.
Das DOSB-Stufenmodell sieht nun konkret vor, dass alle, die ab Oktober eine 
Jugendsportlizenz erwerben oder verlängern wollen (z. B. ÜL C Kinder/Jugendliche), 
künftig vorher ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Dieses ist eine 
Erweiterung des einfachen Führungszeugnisses und enthält auch Eintragungen, die in 
besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und 
Jugendlichen von Bedeutung sind. Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass bereits 
rechtskräftig verurteilte Personen Aufgaben im kinder- und jugendnahen Bereich 
übernehmen.
Für viele Vereine ist dieses Vorgehen nicht neu; viele Landkreise haben diesen Schritt 
bereits seit Längerem zur Voraussetzung für ihre Jugendförderung gemacht – auf 
Grundlage des § 72a SGB VIII, der seit dem 01.01.2012 in Kraft ist. Auch viele Vereine 
haben die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis bereits selbstständig für 
ihre hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden eingeführt.

Dieser Schritt ist selbstverständlich nicht als Unterstellung eines Pauschalverdachts
anzusehen, sondern es geht darum, Risiken zu minimieren: Prävention soll zur 
gelebten Normalität werden – und gehört ja schon heute zum Selbstverständnis vieler 
Vereine.
Es ist vorgesehen, dass das erweiterte Führungszeugnis dem Verein vorgelegt werden 
muss, in dem die jeweilige Person tätig ist. Uns ist bewusst, dass die Vorgabe eine 
weitere bürokratische Hürde darstellt, die nicht nur Lizenzinhaber*innen bzw. -
anwärter*innen, sondern auch Vereinen Arbeit macht. Wir haben uns daher für eine
möglichst praxisnahe Abwicklung der Vorlagepflicht entschieden:
Person A entscheidet sich für eine Übungsleiter-Ausbildung im Bereich
Kinder/Jugendliche. Dafür beantragt sie bei der für sie zuständigen Meldebehörde ein 
erweitertes Führungszeugnis. Hierzu benötigt sie ein Bestätigungsschreiben des 
Vereins, dass sie in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sein wird. Das erweiterte 
Führungszeugnis, das für ehrenamtlich Tätige kostenlos ist, legt A dann ihrem Verein 
vor, wo im besten Fall zwei Personen vertraulich prüfen, ob das Zeugnis aktuell ist –
und vor allem, ob es einschlägige Einträge enthält. Ist das nicht der Fall, bescheinigt 
der Verein in seinem Befürwortungsschreiben (das ohnehin jeder Anmeldung zur 
Ausbildung beigefügt werden muss), dass er das erweiterte Führungszeugnis 
eingesehen hat.
Bis Anfang September 2023 stellt die SJH auf ihrer Homepage kindeswohl-im-sport.de
entsprechende Vorlagen und Informationen in der Rubrik „Präventionsmaßnahmen“
zur Verfügung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch, dass Personen, die bereits 
für eine nach September 2023 beginnende Sportjugend-Ausbildung angemeldet sind, 
die entsprechende Bestätigung ihres Vereins noch nachreichen müssen. Auch bei 
Lizenzverlängerungen ist dies ab Oktober 2023 der Fall.
Bei Fragen oder Bedarfen der Unterstützung steht das Kindeswohl-Team der
Sportjugend Hessen gerne zur Verfügung: Isabelle Schikora, E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel.: 069-67896901

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