Wichtige Änderung im Jugendlizenzbereich
Genauere Infos dazu finden Sie nachstehend:
Der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) und die Sportjugend Hessen (SJH) setzen
sich seit vielen Jahren dafür ein, den Schutz vor psychischer, physischer und
sexualisierter Gewalt in ihren Strukturen sicherzustellen. Auch das Stufenmodell des
DOSB verfolgt dieses Ziel und legt Mindeststandards in der Prävention und
Intervention fest, die lsb h und SJH schrittweise seit dem 1. Januar 2022 umsetzen
müssen. Aufgrund dieser Vorgabe, aber auch aus eigener Überzeugung, werden bis
Ende 2024 alle neun Bereiche, im Jahr 2023 davon drei Stufen, des o. g.
Stufenmodells umgesetzt.
Das DOSB-Stufenmodell sieht nun konkret vor, dass alle, die ab Oktober eine
Jugendsportlizenz erwerben oder verlängern wollen (z. B. ÜL C Kinder/Jugendliche),
künftig vorher ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Dieses ist eine
Erweiterung des einfachen Führungszeugnisses und enthält auch Eintragungen, die in
besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und
Jugendlichen von Bedeutung sind. Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass bereits
rechtskräftig verurteilte Personen Aufgaben im kinder- und jugendnahen Bereich
übernehmen.
Für viele Vereine ist dieses Vorgehen nicht neu; viele Landkreise haben diesen Schritt
bereits seit Längerem zur Voraussetzung für ihre Jugendförderung gemacht – auf
Grundlage des § 72a SGB VIII, der seit dem 01.01.2012 in Kraft ist. Auch viele Vereine
haben die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis bereits selbstständig für
ihre hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden eingeführt.
Dieser Schritt ist selbstverständlich nicht als Unterstellung eines Pauschalverdachts
anzusehen, sondern es geht darum, Risiken zu minimieren: Prävention soll zur
gelebten Normalität werden – und gehört ja schon heute zum Selbstverständnis vieler
Vereine.
Es ist vorgesehen, dass das erweiterte Führungszeugnis dem Verein vorgelegt werden
muss, in dem die jeweilige Person tätig ist. Uns ist bewusst, dass die Vorgabe eine
weitere bürokratische Hürde darstellt, die nicht nur Lizenzinhaber*innen bzw. -
anwärter*innen, sondern auch Vereinen Arbeit macht. Wir haben uns daher für eine
möglichst praxisnahe Abwicklung der Vorlagepflicht entschieden:
Person A entscheidet sich für eine Übungsleiter-Ausbildung im Bereich
Kinder/Jugendliche. Dafür beantragt sie bei der für sie zuständigen Meldebehörde ein
erweitertes Führungszeugnis. Hierzu benötigt sie ein Bestätigungsschreiben des
Vereins, dass sie in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sein wird. Das erweiterte
Führungszeugnis, das für ehrenamtlich Tätige kostenlos ist, legt A dann ihrem Verein
vor, wo im besten Fall zwei Personen vertraulich prüfen, ob das Zeugnis aktuell ist –
und vor allem, ob es einschlägige Einträge enthält. Ist das nicht der Fall, bescheinigt
der Verein in seinem Befürwortungsschreiben (das ohnehin jeder Anmeldung zur
Ausbildung beigefügt werden muss), dass er das erweiterte Führungszeugnis
eingesehen hat.
Bis Anfang September 2023 stellt die SJH auf ihrer Homepage kindeswohl-im-sport.de
entsprechende Vorlagen und Informationen in der Rubrik „Präventionsmaßnahmen“
zur Verfügung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch, dass Personen, die bereits
für eine nach September 2023 beginnende Sportjugend-Ausbildung angemeldet sind,
die entsprechende Bestätigung ihres Vereins noch nachreichen müssen. Auch bei
Lizenzverlängerungen ist dies ab Oktober 2023 der Fall.
Bei Fragen oder Bedarfen der Unterstützung steht das Kindeswohl-Team der
Sportjugend Hessen gerne zur Verfügung: Isabelle Schikora, E-Mail: